Das Erbrecht hat in den vergangenen
Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Diese Bedeutung
wird weiter zunehmen angesichts des zunehmenden Umfangs der
zu übertragenden Vermögen.
Das Erbrecht tangiert dabei nicht nur das Leben der Privatperson,
sondern auch und gerade das eines jeden Unternehmers. Im Mittelpunkt
der erbrechtlichen Beratung stehen Verfügungen von Todes
wegen und die vorweggenommene Erbfolge, d.h., die unentgeltliche
Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten.
Es gibt in den heutigen Strukturen nur wenige Konstellationen,
in denen die gesetzliche Erbfolge die richtige Lösung
bietet. Nicht nur im Unternehmen hat die gesetzliche Erbfolge
in der Regel ungewollte rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche
Folgen!
Daher sollten sich sowohl die Privatperson wie auch der Unternehmer
die Zeit nehmen über das Später nachzudenken. Hierbei
kann Rechtsanwältin Winkler helfen!
Ein wichtiger Bereich ist dabei auch die Gestaltung des Generationenwechsels
im Unternehmen. Dies ist eine komplexe Aufgabe und erfordert
ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Hier zahlt
sich frühzeitiges Gedankenmachen aus. Auch dabei kann
Rechtsanwältin Winkler helfen.
Ohne begleitende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche
Beratung ist die Gestaltung von letztwillige Verfügungen
und Schenkungen praktisch nicht möglich. Hier profitieren
Sie von dem Wissen, welches Ihnen das Winkler
& Partner Team bieten kann.
Leistungsspektrum:
Vor dem Erbfall:
Beratung bei und Entwurf von Ehe-, Erbverträgen und Testamenten
sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Planung und Umsetzung von vorweggenommener Erbfolge und Unternehmensnachfolge