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Leistung > Erbrecht
 
Das Erbrecht hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Diese Bedeutung wird weiter zunehmen angesichts des zunehmenden Umfangs der zu übertragenden Vermögen.

Das Erbrecht tangiert dabei nicht nur das Leben der Privatperson, sondern auch und gerade das eines jeden Unternehmers. Im Mittelpunkt der erbrechtlichen Beratung stehen Verfügungen von Todes wegen und die vorweggenommene Erbfolge, d.h., die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten.

Es gibt in den heutigen Strukturen nur wenige Konstellationen, in denen die gesetzliche Erbfolge die richtige Lösung bietet. Nicht nur im Unternehmen hat die gesetzliche Erbfolge in der Regel ungewollte rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen!

Daher sollten sich sowohl die Privatperson wie auch der Unternehmer die Zeit nehmen über das Später nachzudenken. Hierbei kann Rechtsanwältin Winkler helfen!

Ein wichtiger Bereich ist dabei auch die Gestaltung des Generationenwechsels im Unternehmen. Dies ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen. Hier zahlt sich frühzeitiges Gedankenmachen aus. Auch dabei kann Rechtsanwältin Winkler helfen.

Ohne begleitende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist die Gestaltung von letztwillige Verfügungen und Schenkungen praktisch nicht möglich. Hier profitieren Sie von dem Wissen, welches Ihnen das Winkler & Partner Team bieten kann.


Leistungsspektrum:

Vor dem Erbfall:

Beratung bei und Entwurf von Ehe-, Erbverträgen und Testamenten sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Planung und Umsetzung von vorweggenommener Erbfolge und Unternehmensnachfolge

Ausschöpfung erbschaftsteuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Nach dem Erbfall:

Sicherung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,

Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften,

Nachlasssicherung,

Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen,

Nachlassverwaltungen