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In fast allen Fällen ist eine enge Verflechtung von Recht, Steuern und Betriebswirtschaft gegeben. Jede betriebswirtschaftliche Zielsetzung kann nur unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben erreicht werden. Gerade Mandate aus dem erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bereich bedürfen ganzheitlicher Beratung.

Bei jedweden Gestaltungen in diesen Bereich dürfen steuerliche Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben. Hier können wir Ihnen als Winkler & Partner helfen. Diese Fälle werden bei uns unter der Hinzuziehung der jeweils relevanten Abteilung bearbeitet. Auf Wunsch arbeiten wir aber natürlich auch mit Ihren Beratern zusammen.

Wir selbst verfügen bei Bedarf über ein seit Jahren gewachsenem Netzwerk. Wenn wir einen Bereich nicht abdecken können, empfehlen wir Ihnen gern einen Kollegen, der sich Ihres Problems kompetent annimmt.