In fast allen Fällen ist
eine enge Verflechtung von Recht, Steuern und Betriebswirtschaft
gegeben. Jede betriebswirtschaftliche Zielsetzung kann nur
unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerrechtlicher
Vorgaben erreicht werden. Gerade Mandate aus dem erbrechtlichen
und gesellschaftsrechtlichen Bereich bedürfen ganzheitlicher
Beratung.
Bei jedweden Gestaltungen in diesen Bereich dürfen steuerliche
Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben. Hier können
wir Ihnen als Winkler
& Partner helfen. Diese Fälle werden bei uns unter
der Hinzuziehung der jeweils relevanten Abteilung bearbeitet.
Auf Wunsch arbeiten wir aber natürlich auch mit Ihren
Beratern zusammen.
Wir selbst verfügen bei Bedarf über ein seit Jahren
gewachsenem Netzwerk. Wenn wir einen Bereich nicht abdecken
können, empfehlen wir Ihnen gern einen Kollegen, der
sich Ihres Problems kompetent annimmt.